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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
( Stand 01.01.2008 )
Folgende
Vertragsbedingungen
werden von Stefan
Woitschak für das
Projekt Circus
Smiley dem Kunden
überlassen und
werden Inhalt der
vertraglichen
Vereinbarungen:
1.
Zahlungbedingungen
A)
Circus Smiley
erteilt eine
ordnungsgemäße
Abrechnung. Alle
Preise verstehen
sich grundsätzlich
rein netto zuzüglich
dem gesetzlichen, in
Deutschland
abzuführenden
Mehrwertsteuersatz,
auch wenn dies im
Einzelfall nicht
gesondert vorgesehen
sein sollte.
Sollte eine
Mehrwertsteuer an
eine andere
staatliche
Organisation
abzuführen sein, so
hat Circus Smiley
Anspruch auf Zahlung
dieser Steuer. Die
Erhebung eines
Eintrittsgeldes,
sowie dessen Höhe,
zu den
Galavorstellungen
und/oder Proben und
der Verkauf der
Eintrittskarten
bleibt allein dem
Circus Smiley
vorbehalten.
Ist ein
Pauschalbetrag für
alle Leistungen
vereinbart worden,
bleibt es dem Kunden
frei ein
Eintrittsgeld zu
erheben.
Der Gesamtbetrag ist
– falls nicht anders
vereinbart – zahlbar
ohne Abzüge am 2.
Probentag.
B)
Das Honorar umfasst
alle Tätigkeiten,
die in der
Leistungsbeschreibung
aufgeführt sind.
C)
Eventuell
entstehende
GEMA-Gebühren,sowie
Energie-, Wasser-
und Abfallkosten und
Kosten für
notwendige
Genehmigungen werden
vom Kunden
übernommen.
D)
Alle Veranstaltungs-
und Raumkosten, wie
Energie, Raummiete,
Aufsichtspersonal,
Saaltechnik,
Reinigung,
Feuerwehr,
medizinische
Notfallversorgung
ecetera werden
direkt vom Kunden
abgerechnet.
2. Durchführung;
Organisation
A)
Die Durchfürung und
Ausgestaltung der
Veranstaltung
erfolgt auf Basis
des vorliegenden
Vertrages.
B) Circus
Smiley ist in der
Ausgestaltung des
Programms und der
Auftritte nach
Maßgabe des
vereinbarten
Ablaufplanes frei.
Den künstlerischen
Weisungen des Kunden
oder eines Dritten
unterliegt Circus
Smiley nicht.
C)
Von Seiten des
Kunden werden die
Veranstaltungsräume
an den auf-, Abbau-
und
Veranstaltungstagen
Mitarbeitern des
Circus Smiley für
Installation von
Beleuchtungs- und
Beschallungstechnik
sowie für
Bühnenproben
zugänglich gemacht.
3.
Unmöglichkeiten
A)
Wird die
Durchführung der
Veranstaltung aus
Gründen ganz oder
teilweise unmöglich
die der Kunde zu
vertreten hat, so
behält Circus Smiley
den Anspruch auf das
vereinbarte Honorar.
Bei Open- Air-
Veranstalungen trägt
der Kunde das
Wetterrisiko.
B)
Wird die Erbringung
der Vertragsleistung
durch Circus Smiley
oder deren
Beauftragten infolge
Krankheit, höherer
Gewalt oder aus
anderen Gründen, die
keiner der
Vertragspartner zu
vertreten hat, noch
vor geschehenem
Veranstaltungsbeginn
unmöglich, so
entfallen die
gegenseitigen
Ansprüche auf
Vertragserfüllung.
Schadenersatzansprüche
gegen Circus Smiley
bestehen in diesem
Fall nicht. Circus
Smiley wird die
Hinderungsgründe dem
Kunden unverzüglich
per Fax oder Telefon
anzeigen.
C)
Wird die
Durchführung der
Veranstaltung nach
Beginn infolge
Krankheit, höherer
Gewalt oder aus
anderen Gründen die
keiner der
Vertragspartner zu
vertreten hat
unmöglich, so hat
Circus Smiley
Anspruch auf
anteilige
Honorarzahlung,
sowie anteilige
Auslagenerstattung
für die bis dahin
erbrachten
Leistungen.
Schadenersatzansprüche
gegen Circus Smiley
bestehen in diesem
Fall nicht
4. Haftung
A)
Eine Haftung des
Circus Smiley für
Sachschäden die
durch leichte oder
einfache
Fahrlässigkeit von
Mitarbeitern oder
Beauftragten von
Circus Smiley
verursacht worden
sind wird
ausgeschlossen.
B)
Das betriebliche und
persönliche Risiko
für die
ordnungsgemäße
Abwicklung der
Veranstaltung sowie
die Haftung in
vollem Umfang für
die Sicherheit der
Beauftragten und
der Ausrüstung vom
Circus Smiley tragen
wir. Circus Smiley
übernimmt aber
keinerlei Haftung
für Schäden gleich
welcher Art, die
durchBesucher
verursacht worden
sind.
C)
Schwund, Glasbruch
und evtl. Kosten,
die durch die
Beschädigung des
Geländes oder
unterirdischer
Leitungen durch die
Installation von
Zelten, Spielgeräten
oder Befahren und so
weiter, gehen zu
Lasten des Kunden.
D)
Im Falle der
schuldhaften
Nichterfüllung des
Vertrages oder bei
schuldhafter
Vertragsverletzung
haftet Circus Smiley
nur bis maximal der
vereinbarten
Vertragssumme. Die
Geltendmachung
weiterer
Schadenersatzansprüche
gegenüber Circus
Smiley ist damit
ausgeschlossen. Bei
schuldhafter
Vertragsverletzung
des Kunden ist
Circus Smiley nicht
verpflichtet die
Veranstaltung
durchzuführen.
E)
Circus Smiley haftet
insbesondere nicht
für die
Leistungsfähigkeit
und
Leistungsbereitschaft
sowie Mängel der
Leistung von Dritten
und deren
Beauftragten, ebenso
nicht für die
Rechtzeitigkeit der
Leistung dieser
Personen oder
sonstige
Leistungsstörungen
der
Veranstaltungsverhältnisse
zu diesen Dritten
auftreten können.
Circus Smiley haftet
nicht für die
Verwirklichung des
Sponsorenkonzeptes.
Dies gilt nur soweit
nicht zwingende
gesetzliche
Reglungen
entgegenstehen bzw.
die Leistungsstörung
nicht auf Vorsatz
und grobe
Fahrlässigkeit von
beruhen.
F)
Circus Smiley hat
rechtliche
Zulässigkeit sowie
fachliche und
künstlerische
Vertretbarkeit der
von Circus Smiley
entwickelten
Gestaltung mit der
Sorgfalt eines
ordentlichen
Kaufmanns
eigenverantwortlich
zu prüfen. Eine
Haftung ist
grundsätzlich
ausgeschlossen wenn
Circus Smiley trotz
vorgebrachter
Bedenken auf Weisung
des Vertragspartners
die Werbemaßnahmen
dennoch durchführt.
In diesem Falle hat
der Kunde Circus
Smiley von Rechten
dritter, die
aufgrund dessen
gegen Circus Smiley
geltend gemacht
werden,
freizustellen.
G)
Die Aufsichtspflicht
für die Kinder und
auch die
Versicherungspflicht
der Kinder und
Begleitpersonen
obliegt dem
Veranstalter. Circus
Smiley ist für
Personenschäden und
Unfällen sowie
Schäden die durch
die Kinder oder
Begleiter während
der Anwesenheit des
Circus Smiley
entstehen nicht
haftbar zu machen.
5. Sonstiges
A)
Beide
Vertragsparteien
verpflichten sich,
keinem Dritten über
das vereinbarte
Honorar zu geben.
Die Vertragsparteien
gestatten sich
gegenseitig
Pressemitteilungen
herauszugeben.
B)
Die skizzierten
Ideen und Konzepte
bleiben geistiges
Eigentum von Circus
Smiley. Eine
weitergehende
Nutzung, die
Weitergabe an
Dritte, eine
teilweise oder
komplette
Realisierung bedarf
der Zustimmung von
Circus Smiley.
C)
Circus Smiley ist
berechtigt, das
Projekt auf Bild-
und Tonträger jeder
Art zu dokumentieren
und alle sich aus
dem
Vertragsverhältnis
ergebenen Foto- und
Filmaufnahmen, sowie
sonstige technische
Reproduktionen zur
Eigenwerbung oder
redaktionellen
Zwecken zu
verbreiten oder zu
veröffentlichen und
zwar ohne
Einschränkung,
sachlichen und
zeitlichenlichen
Geltungsbereich.
Circus Smiley behält
sich ein
Einspruchsrecht für
eine, über den
Vertrag
hinausgehende
Nutzung
undVerbreitung von
Bild- und Tonträgern
jeder Art durch den
Kunden oder durch
Dritte vor.
6.
Schlussbestimmung
A)
Sollten eine oder
einzelne
Bestimmungen des
Vertrages unwirksam
sein oder werden, so
berührt dies nicht
die Wirksamkeit des
Vertrages im
Übrigen. Die
unwirksame
Bestimmung ist von
den Vertragsparteien
durch eine wirksame
Bestimmung zu
ersetzen, die dem
wirtschaftlichen
Sinn und Zweck des
Vertrages
entspricht.
B)
Mündliche
Nebenabreden gelten
als nicht getroffen.
Änderungen und
Ergänzungen des
Vertrages bedürfen
der Schriftform.
C)
Diese Vereinbarung
sowie das gesamte
Rechtsverhältnis
zwischen den
Vertragsparteien
unterliegt dem Recht
der Bundesrepublik
Deutschland.
D)
Ausschließlicher
Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten
die mit diesem
Vertrag in
unmittelbaren oder
mittelbaren
Zusammenhang stehen
ist- soweit
zulässig- das
Amtsgericht Parchim
oder das Landgericht
Schwerin unabhängig
davon wer von beiden
Vertragsparteien
Klage erhebt. |